Medizinische Abrechnung

Geprüft in Sekunden, nicht Stunden.

Unsere KI-basierte Lösung erkennt automatisch Fehler und Optimierungspotenziale nach GOÄ, entlastet Fachkräfte in Abrechnungsstellen und sorgt für fehlerfreie Rechnungen – schneller, transparenter, zuverlässiger.

Auftragsanalyse

PV034236.dat | 14.01.2026 - 14.01.2026
Rechnungen
D
0
Gesamtumsatz
EUR
0
Umsatz vor Optimierungen
Potenzial
%
0
+4,5%
Optimierungspotenzial
Sammelgruppen
Z
0
Gruppen gefunden
Angewendete Änderungen
$
0,00 EUR
+0,0%
Umsatzsteigerung
+ Optimierungen
7 Rechnungen betroffen
+52,38 EUR
? Hinweise
12 Rechnungen betroffen
4 Klärung nötig
! Fehler
11 Rechnungen betroffen
-187,69 EUR
3 OPTIMIERUNG
+14,60 EUR
Analyse möglicher fehlender Auslagen/Sachkosten und Ableitung konkreter Optimierungen basierend …
Fehlende Anlage zu GOÄ 764 - Sklerosierungsmittel für 8,00 EUR hinzugefügt - Für die Durchführung der Sklerosierung zwingend...
10 RÜCKFRAGE
 
Prüfung der formalen Kennzeichnung von Analogleistungen in den Textfeldern
Analogleistung 5442A - Text um analog Statist … Nierenszintigraphie gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ ergänzt. Grund: Die …
7 FEHLER
-112,63 EUR
Validierung der Ausschlussziffern: Prüfung sich gegenseitig ausschliessender Leistungen
Ausschluss Ziffer 750 & A612 - Ziffer 750 entfernt - Die Leistung der Dermatoskopie (750) ist Bestandteil der Videodermatoskopie...
2 OPTIMIERUNG
+22,38 EUR
Faktorsteigerung mit GOÄ-konformer Begründung: Ableitung aus typischen Szenarien (Zeitaufwand, …)
Faktorhöhung GOÄ 7 - Faktor auf 3,5 erhöht mit Begründung - Grund: Erhöhter Zeitaufwand bei Ganzkörper …
10 RÜCKFRAGE
 
Formale Prüfung der Analogleistungs-Kennzeichnung: großes 'A' nur für Labor (Abschnitt M) und offizielle …
Korrektur Analogziffer-Kennzeichnung - Ziffer 5442A zu 5442 geändert. ACHTUNG: Die neue Ziffer 5442 (Nierenszintigraphie) ist …
2 FEHLER
-32,18 EUR
Validierung der Ausschlussziffern: Prüfung sich gegenseitig ausschließender Leistungen
Ausschluss Ziffer 750 & A612 - Ziffer 750 entfernt - Die Dermatoskopie (750) ist als Leistungsinhalt der Analogziffer A612 …
HFX.GOÄ downloaden …

Privatabrechnung braucht Substanz.

HFX.GOÄ unterstützt bei Ziffern, Kombinationen, Steigerungsfaktoren, Analogziffern und Plausibilität – nachvollziehbar, regelkonform und ohne Blackbox.
Ihre Vorteile:
  • konsistentere GOÄ-Anwendung auf Expertenniveau
  • weniger defensive Abrechnung
  • nachvollziehbare Begründungen
  • weniger Rückfragen und Korrekturen
Automatische Fehlerkennung
Unser System prüft automatisch alle Rechnungen nach GOÄ-Richtlinien und erkennt potenzielle Fehler. Zusätzlich zeigen wir Ihnen Optimierungs­potential auf.
Systematische Auftragsprüfung
Wir gruppieren Fehler und Opti­mierungen systematisch und zeigen Ihnen, wo das meiste Potential steckt. Sehen Sie sich einen Fehler beispielhaft in einer Rechnung an und beseitigen Sie ihn in allen anderen.
Behalten Sie den Überblick
In der Auftragsübersicht sehen Sie sämtliche Aufträge inklusive deren Status. So haben Sie immer im Blick, welche Aufträge noch geprüft werden müssen und welche schon erledigt sind.
Datum Ziffer Leistungsbezeichnung Faktor Gebühr Anzahl Betrag
14.01.2026
⚠️ Fehler
Ausschluss zwischen Ziffer 1 und Ziffer 3 liegt vor. Entfernen Sie Ziffer 1, um den Ausschluss aufzuheben. Potenzielle Kürzung: -10.72€.
1 Beratung 2.30 10.72€ 1 10.72€
14.01.2026 3 Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung 2.30 20.11€ 1 20.11€
14.01.2026 7 Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der Organsysteme 2.30 21.45€ 1 21.45€
14.01.2026 410 Ultraschalluntersuchung eines Organs (z.B. Leber) 2.30 26.81€ 1 26.81€
14.01.2026
✨ Optimierung
Sie haben einen Ultraschall abgerechnet. Wurden dabei auch angrenzende Organe mit beurteilt? Falls ja, können Sie bis zu 3x die Ziffer 420 hinzufügen. Mögliches Zusatzhonorar: +32.16€.
420 Ultraschalluntersuchung weiteres angrenzendes Organ 2.30 10.72€ 3 32.16€
14.01.2026 250 Blutentnahme aus der Vene 1.80 4.20€ 1 4.20€
14.01.2026 3550 Laboruntersuchung: Kleines Blutbild (Hämatologie) 1.15 4.02€ 1 4.02€

FAQ zu HFX.GOÄ

Ja, denn mit praktisch allen gängigen Praxisprogrammen lässt sich für die Privatabrechnung eine PAD oder PADneXt-Datei erstellen. Diese Datei prüfen Sie dann mit dem Programm.
Das Programm kann für alle Fachgruppen eingesetzt werden.
Wir bieten eine Lösung für jeden Bereich an, allerdings mit getrennten Programmen HFX.GOÄ und HFX.EBM, weil die Gegebenheiten in der GKV- und Privatabrechnung zu unterschiedlich sind. Es handelt sich um zwei verschiedene und getrennt laufende Programme. Jedes können Sie einzeln lizensieren.
Der HFX.GOÄ ist für alle niedergelassenen Strukturen geeignet, die eine Privatabrechnung durchführen (Einzelpraxen, BAG, MVZ und Kliniken).

Technik und Integration

Über dieses Kontaktformular erhalten Sie Zugriff auf den Downloadlink für Windows bzw. Mac-OS auf Ihren Praxisrechner. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Firewall den Download zulässt oder kontaktieren Sie dazu Ihren IT-Dienstleister. Sie können im Anschluss direkt starten.
Nein, zurzeit gibt es noch keine Schnittstellen.
HFX.GOÄ wird lokal auf Ihren Praxisrechner geladen, alle patientenbezogenen Daten werden dort verarbeitet und verbleiben auch dort. So ist auch der Datenschutz zu 100% sichergestellt.
Sie können auch bereits versendete und bezahlte Rechnungsdaten nachträglich prüfen lassen. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine PAD- oder PADneXt-Datei laden. Die Prüfung schon versendeter Rechnungen kann eine Grundlage für eine generelle Potenzialanalyse sein.
Nein, das geht zurzeit noch nicht. Sie können sich die optimierte Datei aber auf Ihren Praxisrechner ziehen. Wir empfehlen das ausdrücklich zur Dokumentation der Historie.
Ja, es gibt ein Dashboard für Ihre Übersicht, so dass Sie den Saldo von Optimierung und Kosten im Überblick haben.

Optimierung & Nutzen

Das ist abhängig von der Fachgruppe und dem bisherigen Abrechnungsverhalten der konkreten Praxis. Da das Programm auch Fehler aufdeckt, die zu falsch berechnetem Mehrhonorar führen können, kann das Plus-Potential reduziert sein. Im Schnitt liegt der saldierte vermiedene Honorarverlust bei 10-15 € je Rechnung.
HFX.GOÄ kombiniert die vorhandenen Datensätze zur Behandlung (Diagnose, Alter, Geschlecht und die nach dem Rechnungssatz angeführten Ziffern und Auslagen) mit der von der GOÄ als Verordnung gesetzlich vorgegebenen Systematik, dem Wissen einer Vielzahl von Abrechnungsexpertinnen und der aktuellen Rechtsprechung. Die jetzige GOÄ stammt zwar von 1996, dennoch sind eine Reihe von Punkten manchen Praxen nicht bewusst, damit können Honorarverluste einher gehen. Außerdem erlaubt die GOÄ, bei verschiedenen möglichen Abrechnungswegen diejenige Kombination zu wählen, die das höchste Honorar ergibt. Statt der Ziffer 3, die nicht neben Sonderleistungen nicht angesetzt werden darf, kann also zum Beispiel die Ziffer 1 mit einem höheren Faktor angesetzt werden, so dass die erbrachten Sonderleistungen fakturiert werden können.
Ja, diese Kennzahlen fließen in die Berechnung und Beratung mit ein. So können Unstimmigkeiten von Befunden und abgerechneten Leistungen erkannt werden.
Ja, das ist möglich. Wir bieten dafür verschiedene Servicemöglichkeiten an. So können Sie bei Bedarf zusätzlich in den Dialog mit einer unserer Expertinnen gehen und sich weiterführend beraten lassen.
Bestimmte Regeln können Sie ändern, zum Beispiel dass Ihnen bestimmte Vorschläge nicht mehr angezeigt werden sollen. Ihre individuellen Vorgaben und Regeln können Sie im Tool jederzeit einsehen. Sie können in den jeweiligen Rechnungen Kommentare hinterlassen, um die KI nach den eigenen Anforderungen zu trainieren. Z.B. „Bitte die Optimierung XY niemals vorschlagen“. Je aussagekräftiger der Kommentar, desto besser lernt die KI, so wie der Mensch auch. Unter „Einstellungen“ → „Stammdaten“ können Sie außerdem einsehen, was die KI speziell für Ihre Praxis gelernt hat.

Datenschutz und Rechtliches

HFX.GOÄ läuft ausschließlich auf dem Server bzw. dem Rechner der Praxis, nicht in der Cloud, so dass auch keine sensiblen Daten versendet werden. Bevor Rechnungspositionen für die Weiterentwicklung extern verarbeitet werden, werden alle personenbezogenen Daten entfernt.
Nein, zurzeit gibt es noch keine Zertifizierung. Die Qualität ist aber dennoch gesichert hoch, weil alle deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben einschließlich des EU-AI-Acts beachten werden müssen.
Die patientenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Ihrem Praxisrechner verarbeitet und gespeichert.
Ja, diese Daten werden pseudonymisiert, bevor sie für die Weiterentwicklung extern verarbeitet werden.
Ja, es gibt einen AVV, der vor dem Start unterschrieben werden muss.
Auf die Patientendaten hat ausschließlich die Praxis Zugriff.

HFX.GOÄ jetzt testen!

Laden Sie sich die neuste Version unserer Anwendung herunter, um Ihren Abrechnungsprozess zu optimieren. Sie können PAD und PADneXt-Dateien einfach einlesen und erhalten Optimierungsvorschläge.
Bevor Sie HFX.GOÄ herunterladen, bitten wir Sie um ein paar Angaben.

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